Entrümpelung

Vererben und Schenken von Immobilien

Alles hat seine Hürden und Tücken

Immobilienweitergabe an Folgegeneration hat ihre Tücken

In Deutschland verfügt rund jeder Zweite über Wohneigentum. Laut Prognosen warten hier bis zum Jahr 2020 Immobilien im Gesamtwert von einer Billion Euro auf Erben. Möchten auch Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an die nächste Generation weitergeben? Überlegen Sie, ob Sie die Immobilie lieber verschenken oder vererben sollten? Möglicherweise besteht auch die Aussicht, dass in den kommenden Jahren kostenlos eine Immobilie in Ihre Hände übergeht.

Was auch immer auf Sie zutrifft, eines ist klar: Hier lauert das deutsche Immobilienrecht mit so einigen Fallstricken. So kann die Erbschaftssteuer in manchen Fällen ein ganzes Haus "auffressen". Sollte der Steuerbetrag zu hoch sein, muss dann die geerbte Immobilie häufig verkauft werden. Bei der Schenkung einer Immobilie ist zu bedenken, dass dafür eine kostenpflichtige notarielle Beurkundung notwendig ist.

Was ist besser: Vererben oder verschenken der Immobilie?

Um den besten Weg für Ihre Zwecke zu wählen und die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten voll und ganz auszuschöpfen, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema. Da kann sich die Beratung durch einen Experten finanziell so richtig rentieren. Sie erfahren von uns:

  • mit welcher Steuerlast Sie rechnen müssen.
  • ob Sie in den Genuss eines Steuerfreibetrags kommen.
  • den realistischen Ausgangswert Ihrer Immobilie mithilfe eines professionellen Gutachtens.
  • welche gesetzlichen Themen zu beachten sind.
  • ob es besser ist, Ihre Immobilie zu vererben oder zu verschenken.

Kurz: Wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden. So kommt Ihre Immobilie in die richtigen Hände, ohne dass dabei übermäßige Kosten entstehen.

Was ist besser: Vererben oder verschenken der Immobilie?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, denn die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist das Ziel, das Sie verfolgen. Wenn Sie beispielsweise Erbstreitigkeiten vermeiden möchten, können Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten einem Wunscherben schenken. Bei einer Schenkung können Sie es so regeln, dass Sie zu Lebzeiten im Haus oder in der Wohnung weiterhin wohnen bleiben. Zudem können Sie beim Verschenken die Steuerfreibeträge sinnvoll nutzen. So kann bei hohen Verkaufswerten beispielsweise eine Kettenschenkung sinnvoll sein.

Natürlich können Sie das Haus bzw. die Wohnung auch weitervererben. Hier ist dann eine kluge Testamentsgestaltung wichtig - um sowohl Erbstreitigkeiten als auch eine hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden. Sie können auch bis zu einem gewissen Grad regeln, wie nach Ihrem Tod weiter mit der Immobilie verfahren werden soll.

In vielen Fällen ist auch die Kombination von Schenkung und Vererbung Ihrer Immobilie von Vorteil für alle Beteiligten. Was genau bei Ihnen sinnvoll ist, erkennen wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns darauf, Sie individuell und ausführlich zu informieren und zu unterstützen.

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Stanley Hess
Inhaber & Immobilienmakler

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